Bestellung Schnelltests über die Jugendämter Ahlen, Beckum, Oelde und des Kreises Warendorf

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Land NRW hat den vielfach aus dem Kreis der öffentlichen und freien Träger geäußerten Wunsch, auch in den über die Kindertagesbetreuung hinausgehenden Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe freiwillige Testmöglichkeiten für Beschäftigte im Hinblick auf Corona-Infektionen zu schaffen, aufgegriffen.

 

 

Es ist vorgesehen, dass für die Zeit bis zum 31. Juli 2021 durch das Land Selbstteste zur Verfügung gestellt werden, damit sich die Beschäftigten bis zu zwei Mal wöchentlich mit diesen Selbsttests testen können. Damit erhofft sich das Land einen besseren Schutz der Beschäftigten sowie eine verbesserte Öffnungsperspektive für die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.

 

 

Die nachfolgenden Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe sollen dabei ein entsprechendes Angebot für ihre Beschäftigten erhalten, soweit diese unmittelbar mit Kinder und Jugendlichen in den Angeboten und Einrichtungen im Kontakt sind (dies umfasst Fachkräfte, weitere Beschäftigte, Honorarkräfte, Ehrenamtliche, Personen, die im Rahmen eines freiwilligen Jahres tätig sind):

 

  • Beschäftigte in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Kindertageseinrichtungen und ohne Kindertagespflege)
  • Beschäftigte der Allgemeinen Sozialen Dienste
  • Beschäftigte in den ambulanten Hilfen zur Erziehung
  • Beschäftigte in Beratungsstelle der Kinder-, Jugend- und
  • Familienhilfe gem. SGB VIII (z.B. Ehe-, Familien- und Erziehungsberatung, Jugendberatung)
  • Beschäftigte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

 

Es obliegt Ihrer eigenen Entscheidung, welche Personen unter Vorgabe der o.a. Kriterien zu berücksichtigen sind.

Sie können Ihren Bedarf bis kommenden Dienstag, den 20.04.2021 um 24 Uhr, hier in die Datenbank eintragen. Da ich dem Land termingebunden zu melden habe, ist nicht sichergestellt, dass Nachmeldungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, noch berücksichtigt werden können. Daher bitte ich Sie, diese Frist unbedingt einzuhalten.

Die Jugendämter melden den Bedarf an das Landesjugendamt. Von dort werden die Schnellteste bestellt. Erst wenn seitens des Landes weitere Information vorliegen, kann das weitere Verfahren und die Zeitschiene konkretisiert werden.

 

 

Es wird um Verständnis gebeten, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Nachfragen zum Verteilverfahren beantworten werden können.

 

 

Sie  werden Sie über Ihre in der Abfrage hinterlegte E-Mail-Adresse rechtzeitig informiert.

Mit freundlichen Grüßen, ihre Jugendämter

 

 

Schnelltestbestellung über die Jugendämter

Angaben zu den testberechtigten Mitarbeiter*innen nach Zuständigkeitsbereich/Region
Die Verteilung erfolgt über die zuständigen Jugendämter in Ahlen, Beckum Oelde und des Kreises Warendorf. Bei der Angabe der berechtigten Mitarbeiter*innen geben Sie bitte in der Abfrage unten die jeweilige Anzahl pro Jugendamtsbezirk an.



Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.